Die Hauptstadt der Schweiz

April 6th, 2010

Die ETH Zürich ist in Zürich weil nicht Zürich sondern Bern die Hauptstadt der Schweiz ist. Dasselbe gilt für das Bundesversicherungsgericht in Luzern.

Bern ist bekanntlich seit 1848 die Hauptstadt (präziser: Bundesstadt) der Schweiz, allerdings nur de facto, und nicht etwa de jure. Mit anderen Worten: In der Bundesverfassung wird keine Hauptstadt erwähnt. Noch besser: Sucht man in der Bundesverfassung nach “bern”, so findet man vor allem Bestimmungen dazu, welche Aufgaben vom Bund oder Kantonen zu übernehmen seien.

Diese Tatsachen gilt es im Hinterkopf zu behalten für den Fall, dass euch jemand fragt, welches denn die Hauptstadt der Schweiz sei. Als ob der Sonderfall Schweiz nicht schon so genug schwierig zu erklären wäre.

Zurück zum Thema, denn immerhin sieht die Gesetzgebung eine Rolle für die Stadt Bern vor: Das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz legt in Art. 58 fest, dass Bern Amtssitz des Bundesrates, der Departemente und der Bundeskanzlei ist. Art. 32 des Parlamentsgesetzes hingegen besagt, dass die Bundesversammlung sich in Bern versammelt.

Und was hat schlussendlich die ETH Zürich damit zu tun?

Die Wahl der Bundesstadt fiel am 28. November 1848 bereits im ersten Wahlgang auf Bern. Die Verliererstädte Zürich und Luzern erhielten als Ausgleich… siehe oben. Es fragt sich, was das vor der Wahl noch in Betracht gezogene Zofingen als Ausgleich erhalten hätte, wäre es denn in die Endauswahl gekommen. Vielleicht einen Vita-Parcours?

Mehr zum Thema Bundesstadt im den Uffizio-Lesern schon bekannten Historischen Lexikon der Schweiz.

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